Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch das BMEL in einer neuen Fassung der GOT geändert. Die Verordnung passt die Gebührensätze der tierärztlichen Leistungen sowohl an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand, als auch an die wirtschaftlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Tierarztpraxis an. Die Gebührenordnung ist zuletzt im Jahr 1999 umfassend geändert worden. Die Tierärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an die Gebührenordnung zu halten.

Warum es beim Tierarzt künftig teurer wird – YouTube